„Meiner Ansicht nach ist die Ehe die enge Verbindung zwischen Mann und Frau, wie es auch das BVerfG festgestellt hat.

Ich bin gleichzeitig der Überzeugung, dass auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Dazu zählen Liebe, Fürsorge sowie Verantwortung füreinander. Jede Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen lehne ich ab. Neben der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes wurden in den vergangenen Jahren auch zahlreiche weitere Regelungen getroffen, um noch bestehende Benachteiligungen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu beenden, so im Erbschafts- und Gewerbesteuer-, Beamten-, und Adoptionsrecht. Diese Gleichstellungsschritte habe ich stets unterstützt, um schrittweise noch vorhandene Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität zu beenden.

Zu dem jetzt vorgelegten Gesetzesentwurf sind allerdings noch zahlreiche Fragen offen, die in Ruhe geklärt werden müssen. So geht aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hervor, dass für eine Öffnung der Ehe für gleichgestellte Paare eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 1) erforderlich ist. Diese Ansicht hat auch das Bundesministerium der Justiz vertreten. Geklärt werden müssen auch die Fragen des Adoptionsrechts, die eine solche Öffnung aufwirft. Es ist in mehrfacher Hinsicht verantwortungslos, dass SPD, Linke und Grüne zu diesem Thema jetzt eine Entscheidung erzwingen. Den von diesen Fraktionen überstürzt zur Abstimmung gestellten Gesetzesentwurf lehne ich deshalb ab.“

Michael Grosse-Brömer, MdB

 

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